Nebenkostenabrechnung 2026: Was Vermieter jetzt wissen müssen
2026 ist das erste vollständige Abrechnungsjahr, in dem die reformierte Grundsteuer vollständig greift. Gleichzeitig steigt der CO2-Preis weiter und der Kabelanschluss bleibt nicht umlagefähig. Dieser Ratgeber erklärt, was bei der Nebenkostenabrechnung 2026 neu ist und worauf Vermieter achten sollten.
Frist: Abrechnung bis 31. Dezember 2027
Für das Abrechnungsjahr 2026 gilt gemäß § 556 Abs. 3 BGB: Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter zugegangen sein. Bei einem Kalenderjahr-Abrechnungszeitraum (1. Januar bis 31. Dezember 2026) bedeutet das: Fristablauf ist der 31. Dezember 2027.
Wer die Abrechnung zu spät zustellt, verliert in der Regel den Anspruch auf Nachzahlungen. Guthaben des Mieters müssen Sie unabhängig von der Frist erstatten. Beginnen Sie daher frühzeitig: Fordern Sie Heizkosten- und Wasserablesungen zeitnah nach dem Jahreswechsel an.
Grundsteuerreform: Neue Beträge ab 2025
Die Reform der Grundsteuer trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Grundlage sind nun neue Bewertungsverfahren (Ertragswert- oder Sachwertverfahren je nach Bundesland), verbunden mit angepassten Hebesätzen der Kommunen. In der Nebenkostenabrechnung 2026 setzen Sie den Grundsteuerbescheid an, den Ihre Gemeinde für das Jahr 2026 ausgestellt hat.
In einigen Gemeinden sind die Grundsteuerbeträge deutlich gestiegen, in anderen leicht gesunken. Für Mieter kann dies zu spürbaren Änderungen im Nachzahlungsbetrag führen. Legen Sie den Bescheid als Beleg bei und weisen Sie die Grundsteuer als eigene Position in der Abrechnung aus.
CO2-Preis 2026 und weitere Kostenentwicklung
Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe steigt planmäßig gemäß BEHG. Die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter richtet sich nach dem Stufenmodell: Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto größer der Anteil, den der Vermieter selbst tragen muss. Für Gebäude im mittleren Effizienzbereich teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Kosten üblicherweise im Verhältnis 50/50 oder ähnlich.
- CO2-Preis für das Abrechnungsjahr 2026 aus dem aktuellen BEHG-Festsetzungsbescheid entnehmen.
- Stufenmodell anwenden: CO2-Ausstoß des Gebäudes pro m² und Jahr bestimmen — am einfachsten über den Energieausweis.
- Kabelanschluss bleibt nicht umlagefähig — Posten weiterhin aus der Abrechnung streichen.
- Grundsteuerbescheid 2026 als Beleg sichern und exakt diesen Betrag in der Abrechnung ansetzen.
Aktuelle Hinweise für Vermieter 2026
Neben den inhaltlichen Änderungen lohnt sich ein Blick auf formale Anforderungen. Die Abrechnung muss nachvollziehbar sein: Jeder Posten muss mit einem Beleg hinterlegt sein, die Verteilerschlüssel müssen transparent ausgewiesen werden, und die Gesamtfläche des Gebäudes sowie die Fläche der einzelnen Einheiten müssen korrekt angegeben sein.
Nutzen Sie ein strukturiertes Tool wie Nekodi, das Sie durch alle Schritte führt und sicherstellt, dass kein Posten vergessen wird. Am Ende erhalten Sie ein druckfertiges PDF pro Mieter — inklusive Vorauszahlungsabgleich und Nachzahlungs- oder Guthabenbetrag.
Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung 2026
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung 2026 beim Mieter sein?
Die Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2026 (1. Januar bis 31. Dezember 2026) muss spätestens bis zum 31. Dezember 2027 zugegangen sein.
Wie wirkt sich die Grundsteuerreform 2025 auf die Nebenkostenabrechnung 2026 aus?
Ab 2025 gilt die reformierte Grundsteuer auf Basis der neuen Bemessungsgrundlagen. In der Nebenkostenabrechnung 2026 ist die Grundsteuer anhand des aktuellen Bescheids des jeweiligen Jahres anzusetzen. In vielen Gemeinden sind die Beträge gestiegen, in einigen gesunken — prüfen Sie den aktuellen Bescheid Ihrer Gemeinde.
Ist der Kabelanschluss in der Nebenkostenabrechnung 2026 noch absetzbar?
Nein. Das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen ist seit dem 1. Juli 2024 weggefallen. Für die gesamte Abrechnung 2026 darf dieser Posten nicht mehr auf Mieter umgelegt werden.
Was muss ich beim CO2-Preis in der Abrechnung 2026 beachten?
Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe steigt planmäßig. Für 2026 ist der aktuelle Preis gemäß BEHG-Festsetzung maßgeblich. Die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter richtet sich weiterhin nach dem Stufenmodell auf Basis des CO2-Ausstoßes des Gebäudes pro Quadratmeter.
Welche Belege brauche ich für die Nebenkostenabrechnung 2026?
Sie benötigen alle Rechnungen und Jahresabrechnungen der Versorger (Heizung, Wasser, Strom für Gemeinschaftsflächen), Grundsteuerbescheid, Versicherungsnachweise, Belege für Hausmeister- und Reinigungskosten sowie Nachweise für alle weiteren angesetzten Betriebskosten.
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