Objekt anlegen, Kosten erfassen, fertige PDFs herunterladen.
14,90 € einmalig pro Abrechnung
Zeitraum, Mieter, Heizung, Kosten, Prüfen. Schritt für Schritt — kein Verzetteln.
Die Wohnflächen aller Einheiten dürfen die Gesamtfläche nicht übersteigen, jede Einheit braucht mindestens eine Person, der Zeitraum darf höchstens 12 Monate umfassen. Fehler fallen sofort auf — nicht erst beim Export.
Gesetzteskonform mit 70/30 Verbrauchs-/Grundanteil oder vereinfacht nach m².
Pro Mieter ein druckfertiges PDF. Plus Übersichtstabelle und CSV-Export für die Buchhaltung.
Ausfüllen, Ihre Angaben prüfen und die Übersichtstabelle mit allen Salden ansehen.
Für einmalig 14,90 € pro Abrechnung an. Enthalten sind:
Das Ausfüllen des Wizards ist kostenlos. Für die Gesamtübersicht und den Export der fertigen Dokumente — Mieter-PDFs, ZIP, CSV und Eigentümerübersicht — fallen einmalig 14,90 € pro Abrechnung an.
Die jährliche Abrechnung der Betriebskosten, die Sie als Vermieter auf Ihre Mieter umlegen dürfen — etwa Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung oder Gebäudeversicherung.
Für private Vermieter, kleine Hausverwaltungen und Eigentümer mit bis zu fünf Einheiten, die ihre Nebenkostenabrechnung strukturiert und nachvollziehbar erstellen wollen.
Sie tragen Schritt für Schritt alle nötigen Angaben ein: Objekt, Mietparteien, Abrechnungszeitraum, Kostenarten, Umlageschlüssel und Vorauszahlungen. Am Ende steht eine fertige Abrechnung.
Die gängigen umlagefähigen Posten — etwa Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausstrom, Hausreinigung, Gartenpflege, Gebäudeversicherung und Hauswart.
Verwaltungskosten, Instandhaltung, Reparaturen, Bankgebühren und Rücklagen bleiben beim Vermieter — sie gehören nicht in die Abrechnung.
Er bestimmt, wie die Gesamtkosten auf die einzelnen Mietparteien verteilt werden — meist nach Wohnfläche, Personenzahl, Wohneinheit oder tatsächlichem Verbrauch.
Ja — Heizung und Warmwasser müssen größtenteils verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Der Wizard führt Sie durch die nötigen Angaben nach der zulässigen Heizkostenverordnung.
Üblich sind zwölf Monate, etwa vom 1. Januar bis 31. Dezember. Länger als zwölf Monate darf der Zeitraum nicht sein.
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Für das Jahr 2025 (Ende 31.12.2025) wäre das also der 31.12.2026.
Nachforderungen können Sie nach Ablauf der Frist meist nicht mehr geltend machen — Guthaben der Mieter müssen Sie aber trotzdem auszahlen.
Ja, geleistete Vorauszahlungen werden mit den tatsächlichen Kosten verrechnet. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
Ja. Aus Ihren Angaben entsteht eine fertige Abrechnung als PDF pro Mieter, die Sie prüfen, speichern und weitergeben können.
Nicht zwingend. Mieter haben aber das Recht, Belege auf Anfrage einzusehen.
Ja — der Wizard ist genau dafür gedacht: mehrere Einheiten und Mietparteien in einem Objekt erfassen und die Kosten passend verteilen.
Ja. Begriffe wie Umlageschlüssel, Vorauszahlung oder Abrechnungszeitraum werden im Wizard erklärt, sobald sie auftauchen.
Nein. Sie unterstützt bei der strukturierten Erstellung der Abrechnung. Bei rechtlichen Sonderfällen oder Streitigkeiten sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.