Glossar

Was sind Betriebskosten? Einfach erklärt

Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die durch den Betrieb eines Gebäudes und seines Grundstücks entstehen. Vermieter dürfen sie per Mietvertrag auf die Mieter umlegen — aber nur, wenn sie in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt und im Mietvertrag vereinbart sind.

Definition: Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten sind gemäß § 1 Abs. 1 BetrKV "die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen."

Einfacher gesagt: Betriebskosten sind wiederkehrende Ausgaben für den Betrieb des Gebäudes — keine Einmalinvestitionen, keine Reparaturen und keine Verwaltungskosten.

Was ist NICHT umlagefähig?

Verwaltungskosten

Kosten für Buchhaltung, Hausverwaltung, Kontoführung und Ähnliches trägt der Vermieter selbst.

Instandhaltungs- und Reparaturkosten

Kosten für Reparaturen, Erneuerungen oder Ersatz von Gebäudeteilen sind keine Betriebskosten — auch wenn sie regelmäßig anfallen.

Kapitalkosten

Zinsen, Tilgungen und Abschreibungen für das Gebäude sind keine umlagefähigen Betriebskosten.

Die wichtigsten Betriebskostenarten mit Beispielen

Grundsteuer

Laufende öffentliche Last des Grundstücks

Wasserversorgung

Frischwasser, Wasseruhr, Grundgebühr

Entwässerung

Abwassergebühren der Kommune

Heizung

Brennstoff, Bedienung, Wartung der Anlage

Warmwasser

Erwärmung und Verteilung des Trinkwassers

Aufzug

Strom, Inspektion, Notrufsystem

Straßenreinigung / Müll

Müllgebühren, Winterdienst

Gebäudereinigung

Treppenhausreinigung, Ungezieferbekämpfung

Gartenpflege

Rasenmähen, Pflanzenpflege, Schneeräumen

Beleuchtung

Strom für Flur, Keller, Außenbereich

Schornsteinreinigung

Kehrgebühren des Schornsteinfegers

Versicherungen

Gebäudehaftpflicht, Gebäudeversicherung

Hauswart

Lohn, Sozialabgaben (ohne Verwaltungsanteil)

Die vollständige Liste mit allen 17 Betriebskostenarten finden Sie im Ratgeber zur Betriebskostenverordnung.

Häufige Fragen zu Betriebskosten

Was zählt zu den Betriebskosten?

Zu den Betriebskosten zählen laufende Kosten, die durch den Betrieb des Gebäudes und des Grundstücks entstehen: Heizung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Versicherungen, Hausmeister, Gartenpflege, Grundsteuer u. a. Die vollständige Liste steht in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Was zählt NICHT zu den Betriebskosten?

Nicht umlagefähig sind: Verwaltungskosten (Buchführung, Kontoführung), Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Abschreibungen und Kapitalkosten. Diese trägt der Vermieter selbst.

Müssen alle Betriebskosten im Mietvertrag stehen?

Ja. Damit Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen, müssen sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein. Eine bloße Formulierung wie 'zuzüglich Nebenkosten' kann ausreichend sein, wenn klar auf die BetrKV verwiesen wird.

Können Betriebskosten auch pauschal abgerechnet werden?

Ja. Statt einer Vorauszahlung mit Jahresabrechnung kann im Mietvertrag eine Betriebskostenpauschale vereinbart werden. Dann gibt es keine Abrechnung — weder Nachzahlung noch Guthaben.

Was sind 'sonstige Betriebskosten'?

§ 2 Nr. 17 BetrKV erlaubt die Vereinbarung sonstiger Betriebskosten, die nicht explizit in den Nummern 1–16 aufgeführt sind. Diese müssen aber im Mietvertrag konkret bezeichnet sein — z. B. 'Kosten des Betriebs der Sauna'.

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