CO2 Preis 2026: Was Vermieter wissen müssen
Der CO2-Preis in Deutschland beträgt 2026 unverändert 55 € pro Tonne CO2 — ursprünglich war für 2026 ein Anstieg auf 65 €/t geplant, der politisch vorerst ausgesetzt wurde. Was das für Heizkosten, die CO2-Umlage und die Nebenkostenabrechnung bedeutet, erklärt dieser Ratgeber.
Der CO2-Preis 2026: 55 € pro Tonne
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) legt den nationalen CO2-Preis für fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Flüssiggas und Kohle fest. Dieser Preis wird auf den Ausstoß von einer Tonne CO2 erhoben und fließt direkt in die Brennstoffpreise der Energieversorger ein — Verbraucher zahlen ihn also über ihre Heizkosten.
Für das Jahr 2026 beträgt der CO2-Preis 55 €/t CO2 — derselbe Wert wie 2025. Der ursprüngliche BEHG-Stufenplan hatte für 2026 einen Anstieg auf 65 €/t CO2 vorgesehen. Aufgrund der politischen Debatte über Energiekosten und Entlastungsmaßnahmen wurde dieser Schritt zunächst ausgesetzt.
Wie der Vermieteranteil an diesen CO2-Kosten berechnet wird, erklärt der Ratgeber CO2-Umlage in der Nebenkostenabrechnung.
CO2-Preisentwicklung 2021–2026
Seit Einführung des nationalen CO2-Preises im Jahr 2021 ist er schrittweise gestiegen. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung:
| Jahr | CO2-Preis pro Tonne | Anmerkung |
|---|---|---|
| 2021 | 25 €/t | Einstiegspreis BEHG |
| 2022 | 30 €/t | Planmäßige Erhöhung |
| 2023 | 30 €/t | Eingefroren wegen Energiekrise |
| 2024 | 45 €/t | Deutliche Erhöhung |
| 2025 | 55 €/t | Weitere Erhöhung |
| 2026 | 55 €/t | Eingefroren (ursprünglich 65 €/t geplant) |
Quelle: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und politische Anpassungen. Preise für 2027 und folgende Jahre unterliegen weiteren gesetzlichen Entscheidungen.
Wie wirkt sich der CO2-Preis auf Heizkosten aus?
Der CO2-Preis ist in den Brennstoffpreisen enthalten und erhöht die Heizkosten direkt. Als Orientierung für 2026 (CO2-Preis: 55 €/t):
- Heizöl: ca. 1,5 Cent CO2-Kosten pro Liter (bei ca. 2,66 kg CO2 pro Liter Heizöl). Bei 3.000 Litern Jahresverbrauch: ca. 44 € CO2-Kosten.
- Erdgas: ca. 1,1 Cent CO2-Kosten pro kWh (bei ca. 0,202 kg CO2 pro kWh). Bei 20.000 kWh Jahresverbrauch: ca. 222 € CO2-Kosten.
- Flüssiggas (Propan): ca. 1,7 Cent CO2-Kosten pro Liter. Bei 2.000 Litern: ca. 34 € CO2-Kosten.
- Steinkohle: ca. 9,4 Cent CO2-Kosten pro kg. Bei 2.000 kg: ca. 188 € CO2-Kosten.
Die tatsächlichen CO2-Kosten entnehmen Sie der Jahresrechnung Ihres Energieversorgers, der sie seit 2021 separat ausweisen muss.
Was bedeutet das für Vermieter? Handlungsempfehlungen
Für Vermieter mit Gebäuden in schlechten Effizienzklassen ist der CO2-Preis unmittelbar relevant: Sie tragen je nach Klasse 35 % bis 95 % der CO2-Kosten selbst. Welche Effizienzklasse welchen Vermieteranteil bedeutet, erklärt der Ratgeber CO2 Stufenmodell: Kostenaufteilung nach Effizienzklasse. Daraus ergeben sich konkrete Handlungsempfehlungen:
- Vorauszahlungen überprüfen: Falls die Heizkosten durch den CO2-Preis gestiegen sind, sollten Vorauszahlungen nach der Abrechnung angepasst werden, um Nachzahlungen zu vermeiden.
- Energieausweis beschaffen: Ohne Energieausweis gilt automatisch der Vermieteranteil von 90 %. Ein Ausweis kann diesen Anteil deutlich reduzieren.
- Energetische Sanierung prüfen: Gebäude in Klasse F, G oder H verursachen hohe Vermieteranteile. Förderangebote über KfW und BAFA können eine Sanierung wirtschaftlich attraktiv machen.
- CO2-Kosten korrekt in der Abrechnung ausweisen: Transparente Darstellung schützt vor Rückforderungen durch Mieter und entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
- Steigende CO2-Preise einkalkulieren: Auch wenn 2026 kein Anstieg stattfindet, ist langfristig mit weiteren Preissteigerungen zu rechnen — insbesondere durch den geplanten EU-Emissionshandel ab 2027.
Häufige Fragen
Warum ist der CO2-Preis 2026 nicht wie geplant auf 65 €/t gestiegen?
Der ursprüngliche BEHG-Fahrplan sah ab 2026 einen CO2-Preis von 65 €/t vor. Aufgrund politischer Entscheidungen im Kontext der Energiepreissteigerungen und Entlastungsdiskussionen wurde der Preis für 2026 auf 55 €/t eingefroren — denselben Wert wie 2025. Ab 2027 soll der Preis schrittweise weiter steigen, allerdings hängt der genaue Fahrplan von künftigen politischen Entscheidungen ab.
Wie viel CO2-Kosten entstehen bei einer typischen Mietwohnung im Jahr 2026?
Das hängt vom Heizenergieverbrauch und dem Brennstoff ab. Als Orientierung: Eine 70-m²-Wohnung in einem Gebäude mit Effizienzklasse E verbraucht typischerweise ca. 12.000 kWh Heizenergie pro Jahr. Bei Erdgasheizung entspricht das ca. 240 kg CO2, also rund 13 € CO2-Kosten pro Jahr (bei 55 €/t). Davon trägt der Mieter 50 % = ca. 6,50 € — ein vergleichsweise kleiner Betrag, der aber bei schlechter gedämmten Gebäuden deutlich höher ausfällt.
Können Vermieter den CO2-Preis als Begründung für eine Mieterhöhung nutzen?
Nein, direkt nicht. Der CO2-Preis wirkt sich auf die Nebenkosten aus, nicht auf die Kaltmiete. Vermieter können die Vorauszahlungen für Heizkosten anpassen, wenn die tatsächlichen Kosten gestiegen sind — das ist aber keine Mieterhöhung im mietrechtlichen Sinne. Eine Modernisierungsmieterhöhung ist nur nach energetischen Sanierungsmaßnahmen möglich.
Lohnt sich energetische Sanierung aus finanzieller Sicht wegen des CO2-Preises?
Für viele Gebäude in den Klassen F, G oder H kann energetische Sanierung finanziell sinnvoll sein: Der Vermieteranteil an den CO2-Kosten fällt durch eine bessere Effizienzklasse deutlich niedriger aus, und steigende CO2-Preise in den Folgejahren machen den Effekt größer. Hinzu kommen KfW-Förderungen und BAFA-Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen. Eine genaue Wirtschaftlichkeitsberechnung sollte einen Energieberater einbeziehen.
Was passiert mit dem CO2-Preis nach 2026?
Der genaue Preispfad nach 2026 ist noch nicht abschließend festgelegt. Der ursprüngliche BEHG-Fahrplan sah steigende Preise bis mindestens 2030 vor. Parallel dazu gibt es Überlegungen, den nationalen CO2-Preis mit dem EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) für Gebäude und Verkehr zu verknüpfen, das ab 2027 greifen soll. Vermieter sollten mit weiter steigenden CO2-Kosten planen und Vorauszahlungen entsprechend anpassen.
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