CO2 Umlage berechnen: Formel und Beispiel
Wie viel CO2-Kosten müssen Vermieter selbst tragen — und wie rechnet man das in der Nebenkostenabrechnung aus? Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung erklärt die Formel, zeigt ein konkretes Zahlenbeispiel mit Heizöl und erklärt, wie die CO2-Kosten korrekt in der Abrechnung auszuweisen sind.
Schritt 1: CO2-Kosten aus der Brennstoffrechnung ermitteln
Der erste Schritt ist, die tatsächlichen CO2-Kosten aus der Jahresrechnung des Energieversorgers herauszulesen. Seit 2021 sind Energieversorger nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verpflichtet, die CO2-Kosten auf der Rechnung separat auszuweisen. Achten Sie auf Positionen wie "CO2-Abgabe", "Emissionskosten" oder "BEHG-Aufschlag".
- Heizöl: Der CO2-Anteil ist pro Liter angegeben. Bei 3.000 Litern Heizöl und einem CO2-Preis von 55 €/t CO2 ergeben sich ca. 44 € CO2-Kosten pro 1.000 Liter — also rund 132 € Gesamt-CO2-Kosten.
- Erdgas: CO2-Kosten sind meist pro kWh oder MWh ausgewiesen. Bei 20.000 kWh Gasverbrauch und 55 €/t CO2 entstehen ca. 222 € CO2-Kosten.
- Fernwärme: Der Versorger ist verpflichtet, auf Anfrage die enthaltenen CO2-Kosten mitzuteilen.
- Pellets und Holz gelten als biogen und unterliegen aktuell nicht dem CO2-Preis nach BEHG.
Schritt 2: Effizienzklasse und Vermieteranteil bestimmen
Anhand der Effizienzklasse aus dem Energieausweis Ihres Gebäudes entnehmen Sie den Vermieteranteil aus dem Stufenmodell des CO2KostAufG. Eine vollständige Tabelle aller Effizienzklassen und Anteile finden Sie im Ratgeber CO2 Stufenmodell: Kostenaufteilung nach Effizienzklasse.
- Effizienzklasse A oder A+: Vermieter zahlt 0 % — Mieter tragen alle CO2-Kosten.
- Effizienzklasse D: Vermieter zahlt 35 %, Mieter 65 %.
- Effizienzklasse E: Gleichmäßige Aufteilung — je 50 %.
- Effizienzklasse G: Vermieter zahlt 80 %, Mieter nur 20 %.
- Kein Energieausweis vorhanden: Vermieter trägt automatisch 90 % der CO2-Kosten.
Schritt 3: Vermieteranteil berechnen — Formel und Beispiel
Die Berechnung folgt einer einfachen Formel:
Vermieteranteil (€) = Gesamt-CO2-Kosten × Vermieter-% (nach Effizienzklasse)
Mieteranteil gesamt (€) = Gesamt-CO2-Kosten − Vermieteranteil
CO2-Anteil je Mieter (€) = Mieteranteil gesamt × (Wohnfläche Mieter / Gesamtwohnfläche)
Konkretes Zahlenbeispiel:
Gebäude mit 3 Wohneinheiten, Gesamtwohnfläche 200 m²
Heizöl-Jahresrechnung: 4.800 € gesamt, davon 96 € CO2-Kosten (2 % des Rechnungsbetrags bei 55 €/t)
Effizienzklasse E → Vermieteranteil: 50 %
Vermieteranteil: 96 € × 50 % = 48 €
Mieteranteil gesamt: 96 € − 48 € = 48 €
Wohnung 1 (80 m²): 48 € × (80 / 200) = 19,20 €
Wohnung 2 (70 m²): 48 € × (70 / 200) = 16,80 €
Wohnung 3 (50 m²): 48 € × (50 / 200) = 12,00 €
Die 48 € Vermieteranteil trägt der Vermieter selbst — dieser Betrag wird nicht auf die Mieter umgelegt und erscheint nur zur Transparenz in der Abrechnung.
Schritt 4: CO2-Kosten separat in der Abrechnung ausweisen
Das CO2KostAufG schreibt vor, dass die CO2-Kosten in der Nebenkostenabrechnung separat und nachvollziehbar dargestellt werden müssen. Eine Einrechnung in die allgemeinen Heizkosten reicht nicht aus. Folgende Angaben sollten in der Abrechnung enthalten sein:
- Gesamte CO2-Kosten im Abrechnungszeitraum (in €) mit Quellenangabe (z. B. Heizölrechnung vom …).
- Effizienzklasse des Gebäudes laut Energieausweis vom [Datum].
- Vermieteranteil in Prozent und Euro (z. B. 50 % = 48 €), der vom Vermieter selbst getragen wird.
- Mieteranteil gesamt (in €) und je Wohneinheit aufgeschlüsselt nach Wohnfläche.
- Hinweis auf die Berechnungsgrundlage: CO2KostAufG § 5 Abs. 1 in Verbindung mit der Effizienzklasse.
Einen Überblick zur CO2-Umlage in der Nebenkostenabrechnung allgemein finden Sie im Ratgeber CO2-Umlage in der Nebenkostenabrechnung.
Häufige Fragen
Wie finde ich die CO2-Kosten auf der Brennstoffrechnung?
Seit 2021 sind Energieversorger verpflichtet, die CO2-Kosten auf der Rechnung separat auszuweisen. Suchen Sie nach Angaben wie 'CO2-Abgabe', 'BEHG-Aufschlag' oder 'Emissionskosten'. Bei älteren Rechnungen ohne separate Ausweisung können Sie die CO2-Kosten näherungsweise selbst berechnen: CO2-Kosten = Brennstoffmenge in kWh × Emissionsfaktor × CO2-Preis pro Tonne. Für Heizöl gilt ein Emissionsfaktor von ca. 0,266 kg CO2 pro kWh.
Wie verteile ich den Mieteranteil an den CO2-Kosten auf mehrere Mieter?
Der Mieteranteil (also die gesamten CO2-Kosten abzüglich des Vermieteranteils) wird nach Wohnfläche auf die einzelnen Mietparteien verteilt — genau wie die übrigen Heizkosten. Jeder Mieter zahlt also seinen Flächenanteil des Mieter-CO2-Anteils. Bei Mieterwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums wird der Anteil taggenau aufgeteilt.
Muss der CO2-Kostenanteil des Vermieters in der Abrechnung sichtbar sein?
Ja. Das CO2KostAufG verlangt, dass der Vermieteranteil in der Abrechnung transparent ausgewiesen wird. Der Mieter muss nachvollziehen können, welche Gesamtkosten angefallen sind, welche Effizienzklasse gilt, wie hoch der Vermieteranteil in Prozent und Euro ist und welcher Betrag auf ihn entfällt. Eine bloße Angabe des Mieteranteils ohne Grundlage reicht nicht.
Was ist, wenn die Brennstoffrechnung CO2-Kosten und Grundpreis nicht trennt?
In diesem Fall müssen Sie die CO2-Kosten aus dem Gesamtbetrag herausrechnen. Der CO2-Preis 2026 beträgt 55 €/t CO2. Multiplizieren Sie die verbrauchte Brennstoffmenge (in t CO2-Äquivalent) mit dem CO2-Preis. Die Emissionsfaktoren je Brennstoff sind im BEHG festgelegt: Heizöl ca. 0,0266 t CO2/Liter, Erdgas ca. 0,000202 t CO2/kWh. Bei Unklarheiten können Sie beim Versorger eine aufgeschlüsselte Rechnung anfordern.
Kann ich die CO2-Vorauszahlungen der Mieter anpassen?
Ja. Wenn Sie absehen, dass die CO2-Kosten steigen (z. B. durch einen höheren CO2-Preis oder gestiegenen Verbrauch), können Sie die monatlichen Vorauszahlungen nach der Abrechnung anpassen. Eine unterjährige Anpassung ist nur möglich, wenn der Mietvertrag oder eine separate Vereinbarung das vorsieht. Empfehlenswert ist, die Vorauszahlungen nach jeder Abrechnung zu überprüfen.
CO2-Kosten korrekt in der Abrechnung ausweisen
Nekodi berechnet CO2-Vermieteranteile automatisch anhand der Effizienzklasse und weist sie transparent in der Abrechnung aus — kein manuelles Rechnen, keine Fehlerquellen.
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