Wasserkosten in der Nebenkostenabrechnung
Wasserversorgung gehört zu den häufigsten Positionen in der Nebenkostenabrechnung. Was genau umlagefähig ist, welcher Schlüssel gilt und was bei Mieterwechsel oder fehlenden Zählern zu beachten ist — dieser Ratgeber erklärt es Schritt für Schritt.
Welche Wasserkosten sind umlagefähig?
Die Wasserversorgung ist in § 2 Nr. 2 BetrKV geregelt. Umlagefähig sind alle Kosten, die mit der laufenden Versorgung zusammenhängen:
- Kaltwasserverbrauch: der tatsächliche Verbrauch laut Versorgerrechnung
- Grundgebühr des Wasserversorgers (auch wenn kein Verbrauch stattfindet)
- Miete für Kaltwasserzähler (Gebühr des Messdienstleisters)
- Eichkosten für Wasserzähler
- Kosten für Wasseruntersuchungen, z. B. Legionellenprüfung in Mehrfamilienhäusern
Nicht umlagefähig sind dagegen Reparaturen an Wasserleitungen, der Austausch von Zählern oder Schäden durch Wasserleitungsbrüche. Diese gehören zur Instandhaltung und bleiben beim Vermieter.
Verteilerschlüssel: Verbrauch oder Wohnfläche?
Für Kaltwasser gibt es — anders als für Heizung und Warmwasser — keine gesetzliche Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung. Dennoch ist die Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch gerechter und wird von Mietern oft bevorzugt.
Sind Einzelzähler pro Wohnung vorhanden, empfiehlt sich die Abrechnung nach Verbrauch. Die Grundgebühr und die Zählermiete werden dabei separat nach Wohnfläche oder Einheiten verteilt, da sie nicht vom individuellen Verbrauch abhängen.
Ohne Einzelzähler bleibt die Verteilung nach Wohnfläche oder Personenzahl. Die Personenzahl als Schlüssel ist plausibel, wenn der Haushalt einen deutlichen Einfluss auf den Gesamtverbrauch hat — erfordert aber, dass Sie die Bewohnerzahl zuverlässig kennen und dokumentieren.
Ablesetermine richtig koordinieren
Die Wasseruhr-Ablesetermine des Versorgers fallen oft nicht auf den letzten Tag des Abrechnungszeitraums. Wenn der Versorger beispielsweise im November abliest, Sie aber zum 31. Dezember abrechnen, müssen Sie den Verbrauch zeitanteilig schätzen oder interpolieren.
Praktische Lösung: Lesen Sie die Zählerstände selbst am letzten Tag des Abrechnungszeitraums ab und halten Sie diese schriftlich fest. So haben Sie einen genauen Stichtag und vermeiden Schätzungen.
Bei Mieterwechsel ist eine Zwischenablesung zum Ein- oder Auszugsdatum besonders wichtig. Nekodi unterstützt Sie dabei, Verbrauchswerte für verschiedene Mietverhältnisse innerhalb desselben Abrechnungszeitraums korrekt zu erfassen.
Unterschied Kalt- und Warmwasser in der Abrechnung
Kaltwasser (§ 2 Nr. 2 BetrKV) und Warmwasser (§ 2 Nr. 5 BetrKV) werden in der Abrechnung getrennt behandelt. Warmwasser unterliegt zusätzlich der Heizkostenverordnung und muss mindestens zu 50 % nach Verbrauch abgerechnet werden.
In vielen Objekten sind Heizung und Warmwasser über eine gemeinsame Anlage verbunden. Dann gilt § 2 Nr. 6 BetrKV. Die Kosten für Heizung und Warmwasser müssen in diesem Fall aufgeteilt werden — üblicherweise anhand des Wärmebedarfs für Heizung einerseits und Trinkwassererwärmung andererseits.
Mehr dazu im Ratgeber zur Heizkostenabrechnung nach dem 70/30-Modell.
Häufige Fragen zu Wasserkosten in der Nebenkostenabrechnung
Was zählt alles zu den Wasserkosten in der Nebenkostenabrechnung?
Zur Wasserversorgung nach § 2 Nr. 2 BetrKV zählen: der Wasserverbrauch (Kaltwasser), die Grundgebühr des Versorgers, die Miete für Wasseruhren, Eichkosten für Zähler sowie Kosten für Wasseruntersuchungen (z. B. Legionellenprüfung). Nicht dazu gehören Reparaturen an Leitungen oder die Erneuerung von Zählern.
Darf ich Wasserkosten nach Wohnfläche umlegen, wenn keine Zähler vorhanden sind?
Ja. Wenn keine Einzelzähler vorhanden sind, ist die Verteilung nach Wohnfläche oder Personenzahl zulässig. Die verbrauchsabhängige Abrechnung ist zwar genauer und wird von Mietern oft bevorzugt, aber gesetzlich nicht für Kaltwasser vorgeschrieben — das ist ein Unterschied zur Heizung, wo die HeizkostenV verbrauchsabhängige Abrechnung vorschreibt.
Was ist mit den Kosten für Wasseruhren (Zählermiete)?
Die Miete für Kaltwasserzähler ist nach § 2 Nr. 2 BetrKV umlagefähig. Sie setzen den Jahresbetrag aus der Versorger- oder Messdienstrechnung in die Betriebskostenabrechnung ein und verteilen ihn — in der Regel nach Wohnfläche oder Einheiten.
Muss ich Verbrauchswerte nachweisen?
Wenn Sie verbrauchsabhängig abrechnen, müssen Sie dem Mieter auf Verlangen die Grundlage der Abrechnung mitteilen — also die abgelesenen Zählerstände. Bewahren Sie Ablesedaten und Versorgerrechnungen daher sorgfältig auf.
Wie rechne ich Wasserkosten bei einem Mieterwechsel ab?
Bei Mieterwechsel sollten Sie den Zählerstand zum Ein- und Auszugstermin ablesen und dokumentieren. So lässt sich der Verbrauch des alten und des neuen Mieters anteilig ermitteln. Ohne Zwischenablesung muss der Gesamtverbrauch zeitanteilig aufgeteilt werden — was ungenauer ist.
Wasserkosten korrekt erfassen und verteilen.
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