Zwischenabrechnung bei Mieterwechsel: Pflicht oder Option?

Wenn ein Mieter während des laufenden Abrechnungszeitraums auszieht, stellt sich die Frage: Muss eine Zwischenabrechnung erstellt werden? Die kurze Antwort lautet Nein — es gibt keine gesetzliche Pflicht. Dennoch kann eine freiwillige Zwischenabrechnung in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Dieser Ratgeber erklärt die Hintergründe.

Kein gesetzlicher Zwang zur Zwischenabrechnung

Das Mietrecht kennt keine Pflicht zur Zwischenabrechnung bei Mieterwechsel. Der Vermieter ist verpflichtet, einmal jährlich über die Betriebskosten abzurechnen (§ 556 BGB) — aber nicht zwischendrin. Die Abrechnung für einen ausziehenden Mieter erfolgt regulär nach Ende des Abrechnungszeitraums, also meist nach dem Jahresende.

Das bedeutet: Ein Mieter, der am 30. Juni auszieht, erhält seine Nebenkostenabrechnung für das gesamte Jahr typischerweise erst im Jahr darauf — anteilig berechnet auf seinen Zeitraum im Haus. Vorauszahlungen, die er vor dem Auszug geleistet hat, werden dann mit dem anteiligen Betrag verrechnet.

Anteilige Berechnung nach Tagen

Auch wenn keine Zwischenabrechnung erstellt wird, erfolgt die Kostenverteilung anteilig: Der ausgezogene Mieter trägt nur die Kosten für den Zeitraum, in dem er die Wohnung bewohnt hat. Die Berechnung erfolgt taggenau:

Anteil Mieter = (Tage im Mietverhältnis ÷ Gesamttage des Abrechnungszeitraums) × Jahreskosten der Position

Bei einem Auszug zum 30. Juni in einem Nicht-Schaltjahr sind das 181 von 365 Tagen — also etwa 49,6 % der Jahreskosten. Diese Methode gilt für alle verbrauchsunabhängigen Kosten (z.B. Versicherungen, Grundsteuer, Hausmeister). Für Verbrauchskosten wie Heizung oder Wasser empfiehlt sich eine Zählerstandsablesung zum Auszugszeitpunkt.

Zählerstand bei Auszug: Heizkosten richtig erfassen

Bei Heizkosten gelten besondere Regeln: Die HeizkostenV verlangt eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Beim Auszug eines Mieters im laufenden Jahr empfiehlt es sich daher, den Zählerstand (Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler) zum Auszugszeitpunkt abzulesen und zu dokumentieren.

Diese Momentaufnahme ermöglicht eine genaue Aufteilung zwischen dem ausgezogenen und dem neuen Mieter — statt den Verbrauch rechnerisch zu schätzen. Halten Sie den Zählerstand im Übergabeprotokoll fest und bewahren Sie Fotos als Nachweis auf.

Wann eine Zwischenabrechnung sinnvoll ist

Obwohl keine Pflicht besteht, kann eine freiwillige Zwischenabrechnung in bestimmten Fällen sinnvoll sein:

  • Der ausgezogene Mieter hat hohe Vorauszahlungen geleistet und möchte sein Guthaben zeitnah erstattet bekommen.
  • Zwischen Vermieter und Mieter besteht Uneinigkeit über Verbrauchswerte — eine Zwischenabrechnung schafft Klarheit.
  • Der neue Mieter zahlt deutlich abweichende Vorauszahlungen — eine Trennung der Abrechnungszeiträume macht die Abrechnung übersichtlicher.
  • Der Mietvertrag sieht ausdrücklich eine Abrechnung zum Auszugszeitpunkt vor.

Nekodi unterstützt Mieterwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums: Sie tragen den Einzug des neuen Mieters ein, und das Tool berechnet die anteiligen Kosten für beide Mietverhältnisse automatisch nach Tagen.

Häufige Fragen zur Zwischenabrechnung

Bin ich als Vermieter gesetzlich zur Zwischenabrechnung verpflichtet?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Zwischenabrechnung bei Mieterwechsel. Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt regulär nach dem Abrechnungszeitraum — also meist zum Jahresende.

Kann ein ausziehender Mieter eine Zwischenabrechnung verlangen?

Ein Anspruch auf eine Zwischenabrechnung besteht grundsätzlich nicht, sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist. Der Vermieter kann aber freiwillig eine Abrechnung zum Auszugszeitpunkt erstellen, um geleistete Vorauszahlungen zeitnah abzurechnen.

Wie wird die anteilige Berechnung bei Mieterwechsel durchgeführt?

Die Kosten des gesamten Abrechnungszeitraums werden anteilig nach Tagen aufgeteilt: Anteil des Mieters = (Tage im Mietverhältnis / Gesamttage des Zeitraums) × Jahreskosten. Bei der Heizung wird häufig der Zählerstand zum Auszugszeitpunkt abgelesen.

Was passiert mit den Vorauszahlungen des ausgezogenen Mieters?

Geleistete Vorauszahlungen werden in der regulären Jahresabrechnung berücksichtigt. Ergibt sich ein Guthaben zugunsten des ausgezogenen Mieters, müssen Sie dieses nach Erstellung der Abrechnung erstatten — auch wenn der Mieter schon ausgezogen ist.

Wann ist eine Zwischenabrechnung sinnvoll?

Eine freiwillige Zwischenabrechnung kann sinnvoll sein, wenn der Mieter einen erheblichen Vorauszahlungsüberschuss hat und das Geld zeitnah zurückfordert, oder wenn Streitigkeiten über Verbrauchswerte vermieden werden sollen. Der Zählerstand sollte dann bei der Übergabe gemeinsam abgelesen und protokolliert werden.

Jetzt Nebenkostenabrechnung erstellen

Mit Nekodi gehen Sie die Nebenkostenabrechnung Schritt für Schritt durch — Kosten erfassen, Heizung nach HeizkostenV verteilen, PDFs pro Mieter exportieren.

Jetzt starten