Ratgeber/Glossar: Grundanteil / Verbrauchsanteil

Grundanteil und Verbrauchsanteil bei Heizkosten

Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass Heizkosten in zwei Teile aufgeteilt werden: einen Grundanteil (nach Wohnfläche) und einen Verbrauchsanteil (nach individuellem Verbrauch). Was dahintersteckt und wie die Aufteilung berechnet wird, erklärt dieses Glossar.

Was ist der Grundanteil?

Der Grundanteil (auch: Grundkostenanteil) ist der Teil der Heizkosten, der unabhängig vom individuellen Verbrauch jedes Mieters anfällt. Er deckt Fixkosten der Heizanlage ab — etwa Grundgebühren, Bereitstellungskosten oder Kosten für die Aufrechterhaltung der Heizbereitschaft. Der Grundanteil wird nach dem Wohnflächenanteil auf alle Einheiten verteilt.

  • Verteilung nach Wohnfläche: Wer mehr m² hat, zahlt mehr Grundanteil.
  • Typischer Anteil: 30 % der gesamten Heizkosten (bei 70/30-Aufteilung).
  • Alternativ: 50 % bei 50/50-Aufteilung (zulässig nach HeizkostenV).
  • Berechnung: Grundanteil ÷ Gesamtfläche × Einzelfläche.

Was ist der Verbrauchsanteil?

Der Verbrauchsanteil spiegelt den tatsächlichen Wärmeverbrauch jedes Mieters wider. Er wird auf Basis der individuellen Zählerstände (Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler) berechnet. Je mehr ein Mieter heizt, desto höher sein Verbrauchsanteil an den Gesamtheizkosten.

Die HeizkostenV schreibt vor, dass mindestens 50 % der Heizkosten nach Verbrauch verteilt werden müssen. Die häufigste Praxis ist die 70/30-Aufteilung: 70 % nach Verbrauch, 30 % nach Fläche.

Gesetzliche Grundlage: HeizkostenV

Die Pflicht zur Aufteilung in Grund- und Verbrauchsanteil ergibt sich aus § 7 HeizkostenV. Sie gilt für alle Vermieter, die ein Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten zentral mit Wärme versorgen. Mehr zur Verordnung insgesamt erklärt der Ratgeber zur Heizkostenverordnung.

Häufige Fragen

Warum gibt es überhaupt einen Grundanteil?

Der Grundanteil deckt Heizkosten ab, die auch dann entstehen, wenn ein Mieter kaum heizt — z. B. für die Aufrechterhaltung einer Mindesttemperatur im Gebäude oder für die Zirkulation im Heizkreis. Ohne Grundanteil würde ein sehr sparsamer Mieter zu viel Kosten anderen aufbürden.

Welche Aufteilung gilt, wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist?

Ist keine Aufteilung vereinbart, gilt die Standardaufteilung der HeizkostenV: 70 % nach Verbrauch, 30 % nach Wohnfläche. Vermieter können mit Zustimmung der Mieter auch 50/50 wählen.

Wie wird der Grundanteil auf die Mieter verteilt?

Der Grundanteil wird nach Wohnfläche auf alle Einheiten aufgeteilt — proportional zum Flächenanteil jedes Mieters an der Gesamtwohnfläche. Wer mehr Fläche hat, zahlt mehr Grundanteil.

Was passiert, wenn ein Mieter im Heizjahr ausgezogen ist?

Beim Mieterwechsel werden sowohl Grund- als auch Verbrauchsanteil taggenau auf Vor- und Nachmieter aufgeteilt. Die Verbrauchserfassung zum Zeitpunkt des Auszugs ist entscheidend für eine korrekte Abrechnung.

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