Ratgeber/HeizkostenV

Heizkostenabrechnung 50/50 — wann gilt diese Aufteilung?

Der Standardfall bei der Heizkostenabrechnung ist das 70/30-Modell — 70 % nach Verbrauch, 30 % nach Fläche. Doch unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine 50/50-Aufteilung zulässig. Dieser Ratgeber erklärt, wann das gilt, worin der Unterschied besteht und was Vermieter beachten müssen.

Was bedeutet 50/50 bei Heizkosten?

Bei einer 50/50-Aufteilung werden die Gesamtheizkosten des Abrechnungszeitraums gleichmäßig auf zwei Töpfe aufgeteilt:

  • 50 % Verbrauchsanteil: Dieser Teil wird nach dem individuell gemessenen Wärmeverbrauch jeder Wohneinheit verteilt — anteilig am Gesamtverbrauch des Gebäudes.
  • 50 % Grundkostenanteil: Dieser Teil wird nach der Wohnfläche in m² auf alle Einheiten verteilt, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch.

Gegenüber 70/30 ist der Anreiz zum Energiesparen geringer, weil ein größerer Teil der Kosten unabhängig vom Verbrauch auf alle Mieter verteilt wird. Die Heizkostenverordnung legt deshalb 70/30 als Regelfall fest.

Wann ist 50/50 zulässig?

§ 7 Abs. 1 HeizkostenV erlaubt einen verbrauchsabhängigen Anteil zwischen 50 % und 70 %. Das bedeutet: 50/50 ist der unterste zulässige Wert — kein niedrigerer Anteil ist möglich. In der Praxis ist 50/50 in folgenden Situationen anzutreffen:

  • Ältere Mietverträge oder Vereinbarungen, die vor Inkrafttreten der HeizkostenV abgeschlossen wurden und einen 50%-Verbrauchsanteil festlegen — diese behalten ihre Gültigkeit.
  • Gebäude mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik, bei denen ein höherer Grundkostenanteil technisch begründbar ist.
  • Eigentümergemeinschaften (WEG), die per Beschluss einen Verteilungsschlüssel zwischen 50/50 und 70/30 festgelegt haben.
  • Bestimmte Fernwärmelieferverträge, in denen der Versorger die Kostenstruktur vorgibt.

Ein Vermieter kann nicht einseitig von 70/30 auf 50/50 wechseln, ohne dass eine entsprechende vertragliche oder gesetzliche Grundlage vorliegt.

Unterschied zu 70/30

Merkmal
70/30
50/50
Verbrauchsanteil
70 %
50 %
Grundkostenanteil
30 %
50 %
Verteilung Grundkosten
nach Wohnfläche (m²)
nach Wohnfläche (m²)
Anreiz zum Energiesparen
hoch
mittel
Gesetzlicher Regelfall
ja
nein — Ausnahme nötig

Für die meisten Vermieter ist 70/30 die richtige Wahl — es entspricht dem gesetzlichen Standard und setzt klare Anreize. Mehr zur Berechnung im Standardfall erklärt der Ratgeber Heizkostenabrechnung 70/30.

Häufige Fragen

Ist 50/50 schlechter für Mieter als 70/30?

Nicht pauschal. Bei 50/50 trägt die Fläche eine größere Last, was Vielverbraucher begünstigt und Sparmieter benachteiligt. Aus ökologischer Sicht setzt 70/30 mehr Anreize zum Energiesparen, weshalb die HeizkostenV 70/30 als Regelfall festlegt.

Kann ich von 70/30 auf 50/50 wechseln?

Ein Wechsel ist nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für 50/50 vorliegen — zum Beispiel bei einer Vereinbarung vor 1989 oder einem Gebäude, das unter die Ausnahmeregelung fällt. Ein willkürlicher Wechsel ohne Rechtsgrundlage ist nicht zulässig. Im Zweifel sollten Sie eine Mieterrechtsberatung oder einen Fachanwalt hinzuziehen.

Gilt 50/50 auch für Warmwasser?

Ja. Die HeizkostenV erlaubt denselben Verteilungsrahmen (50 % bis 70 % verbrauchsabhängig) auch für die Abrechnung der Warmwasserkosten. Ein Anteil von 50/50 ist bei Warmwasser damit grundsätzlich möglich, sofern die gleichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was passiert, wenn ich 50/50 ohne Rechtsgrundlage anwende?

Mieter können die Abrechnung beanstanden und auf 70/30 bestehen, wenn der Vermieter keinen gesetzlichen Ausnahmetatbestand erfüllt. Zudem riskiert der Vermieter, dass Nachzahlungen nicht durchsetzbar sind. Es empfiehlt sich daher, den gewählten Schlüssel im Mietvertrag zu dokumentieren und die Rechtsgrundlage festzuhalten.

Wie buche ich in Nekodi das 50/50-Modell?

Im Abrechnungs-Wizard wählen Sie im Schritt Heizkosten den Modus 'HeizkostenV 50/50'. Nekodi berechnet dann automatisch 50 % der Gesamtheizkosten nach Verbrauch und 50 % nach Wohnfläche — für jede Einheit separat und bei Mieterwechsel taggenau.

Jetzt Nebenkostenabrechnung erstellen

Mit Nekodi gehen Sie die Nebenkostenabrechnung Schritt für Schritt durch — Kosten erfassen, Heizung nach HeizkostenV verteilen, PDFs pro Mieter exportieren.

Jetzt starten