Abrechnungszeitraum: Definition und Bedeutung
Der Abrechnungszeitraum legt fest, für welchen Zeitraum die Betriebskosten erfasst und abgerechnet werden. Er ist die Grundlage jeder Nebenkostenabrechnung — und darf maximal zwölf Monate umfassen.
Was ist der Abrechnungszeitraum?
Der Abrechnungszeitraum (auch: Abrechnungsjahr) ist der Zeitraum, für den der Vermieter die Betriebskosten zusammenfasst und abrechnet. In den meisten Mietverträgen entspricht er dem Kalenderjahr — also dem 1. Januar bis 31. Dezember. Gesetzlich vorgeschrieben ist das Kalenderjahr jedoch nicht: Vermieter und Mieter können auch einen anderen Zwölf-Monats-Zeitraum vereinbaren.
- Typisch: Kalenderjahr (01.01.–31.12.).
- Alternativ möglich: abweichendes Abrechnungsjahr (z. B. 01.07.–30.06.).
- Dauer: maximal zwölf Monate — kein verlängerter Zeitraum zulässig.
- Festlegung: sollte im Mietvertrag geregelt oder klar erkennbar sein.
Abrechnungszeitraum vs. Abrechnungsfrist
Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt. Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für den abgerechnet wird. Die Abrechnungsfrist ist die Zeit, die der Vermieter nach Ende des Abrechnungszeitraums hat, um die fertige Abrechnung dem Mieter zuzustellen.
Nach § 556 Abs. 3 BGB beträgt die Abrechnungsfrist zwölf Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums. Wird die Frist versäumt, verliert der Vermieter seinen Nachzahlungsanspruch. Mehr dazu im Ratgeber zur Abrechnungsfrist nach § 556 BGB.
Mieterwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums
Zieht ein Mieter während des laufenden Abrechnungszeitraums aus, muss der Vermieter die Gesamtkosten des Zeitraums taggenau aufteilen. Der Vormieter erhält eine anteilige Abrechnung für die Tage seiner Mietzeit, der Nachmieter für den Rest. Beide Abrechnungen beziehen sich auf denselben Abrechnungszeitraum.
Was dabei genau zu beachten ist, erklärt der Ratgeber zum Mieterwechsel in der Nebenkostenabrechnung.
Häufige Fragen
Muss der Abrechnungszeitraum immer das Kalenderjahr sein?
Nein. Der Abrechnungszeitraum kann auch abweichend vom Kalenderjahr gewählt werden — z. B. vom 1. Juli bis zum 30. Juni. Wichtig ist, dass er maximal zwölf Monate umfasst und im Mietvertrag festgelegt oder zumindest klar erkennbar ist.
Was ist der Unterschied zwischen Abrechnungszeitraum und Abrechnungsdatum?
Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für den abgerechnet wird (z. B. 01.01.–31.12.). Das Abrechnungsdatum ist der Tag, an dem die fertige Abrechnung dem Mieter zugestellt wird. Zwischen Ende des Abrechnungszeitraums und Zustellung hat der Vermieter bis zu zwölf Monate Zeit.
Was passiert beim Mieterwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums?
Bei einem Mieterwechsel werden die Gesamtkosten des Zeitraums taggenau auf Vor- und Nachmieter aufgeteilt. Jeder Mieter erhält eine separate Abrechnung für seinen Anteil am Abrechnungszeitraum.
Kann ich den Abrechnungszeitraum nachträglich ändern?
Eine Änderung des Abrechnungszeitraums erfordert die Zustimmung des Mieters, da sie Einfluss auf seine Vorauszahlungen und Abrechnungserwartungen hat. Einseitige Änderungen durch den Vermieter sind nicht zulässig.
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