Ratgeber/Glossar: Abrechnungsfrist

Abrechnungsfrist bei Nebenkosten: 12 Monate nach § 556 BGB

§ 556 Abs. 3 BGB schreibt vor, dass der Vermieter die Betriebskostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen muss. Wer die Frist versäumt, verliert seinen Nachzahlungsanspruch.

Was besagt die Abrechnungsfrist?

Die Abrechnungsfrist ist die Frist, innerhalb derer der Vermieter dem Mieter die Jahresabrechnung zugestellt haben muss. Sie beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums. Das Gesetz setzt hier eine harte Grenze: Abrechnung nach Fristablauf bedeutet Verlust des Nachforderungsrechts.

  • Fristbeginn: Tag nach Ende des Abrechnungszeitraums.
  • Fristende: Zwölf Monate nach Beginn — also Ende des Folgejahres.
  • Folge bei Versäumnis: Kein Nachzahlungsanspruch mehr.
  • Guthaben des Mieters bleibt auch nach Fristablauf forderbar.

Abrechnungsfrist vs. Einwendungsfrist des Mieters

Neben der Abrechnungsfrist des Vermieters gibt es eine Einwendungsfrist des Mieters: Nach Zugang der Abrechnung hat der Mieter zwölf Monate Zeit, inhaltliche Einwendungen zu erheben. Lässt er diese Frist verstreichen, sind spätere Einwände in der Regel ausgeschlossen.

Beide Fristen sind also zwölf Monate — beginnen aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Mehr zur Frist im Detail erklärt der Ratgeber zur Abrechnungsfrist Nebenkostenabrechnung.

Verjährung: Was nach drei Jahren passiert

Selbst wenn eine Nachzahlung aus einer fristgerechten Abrechnung vom Mieter nicht beglichen wird, verjährt der Anspruch des Vermieters nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Abrechnung zugestellt wurde.

Mehr zur Verjährung von Nebenkostenforderungen erklärt der Ratgeber zur Verjährung der Nebenkostenabrechnung.

Häufige Fragen

Wann beginnt die 12-Monats-Frist für die Nebenkostenabrechnung?

Die Abrechnungsfrist beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums. Bei einem Abrechnungsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember startet die Frist also am 1. Januar des Folgejahres und endet am 31. Dezember desselben Jahres.

Was passiert, wenn der Vermieter die Frist versäumt?

Wird die Abrechnung nach Ablauf der 12-Monats-Frist zugestellt, verliert der Vermieter seinen Anspruch auf Nachzahlungen. Der Mieter kann sich auf die Fristversäumnis berufen und muss keine Nachzahlung leisten. Ein Guthaben des Mieters bleibt jedoch weiterhin forderbar.

Was ist die Einwendungsfrist des Mieters?

Nach Zugang der Abrechnung hat der Mieter zwölf Monate Zeit, Einwendungen zu erheben — etwa gegen falsch angesetzte Kosten oder einen fehlerhaften Schlüssel. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).

Gibt es Ausnahmen von der 12-Monats-Frist?

Ja. Hat der Vermieter die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten — etwa weil der Energieversorger die Jahresabrechnung extrem spät zugestellt hat — kann er die Abrechnung unter Umständen noch nach Fristablauf geltend machen. Der Vermieter muss aber nachweisen, dass er die Verzögerung nicht verursacht hat.

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